Die Prüfung für das eidgenössische Diplom zielt darauf ab, zu überprüfen, ob die Kandidatin oder der Kandidat über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, um ein Spital, eine Klinik oder ein Heim zu leiten und zu verwalten, oder um eine leitende Position in einer grossen Einrichtung auszuüben.
Berufsbild
Expertinnen und Experten in Gesundheitsinstitutionen mit eidgenössischem Diplom sind Generalistinnen und Generalisten mit einem Schwerpunkt in betriebswirtschaftlichen und strategischen Themen im Gesundheitswesen. Sie gestalten als Kadermitglied die Entwicklung ihrer Institution systemorientiert und aktiv mit Expertinnen und Experten in Gesundheitsinstitution sind in strategischen Bereichen der Unternehmensentwicklung, Betriebswirtschaft, Human Resource Management sowie verschiedenen Supportbereichen tätig.
Ihre Ansprechpersonen sind Leitungspersonen der eigenen Institution, Personal aus den Bereichen Medizin, Administration und Support. Zudem stehen sie mit Leistungsempfängern wie zum Beispiel Patientinnen, Patienten, Kundinnen, Kunden, Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Lieferanten, Behörden und Versicherungen in Kontakt.
Trägerschaft
Die folgenden Organisationen bilden für die ganze Schweiz die Trägerschaft der Höhere Fachprüfung Expertin/Experte in Gesundheitsinstitutionen :
H+ Verband Schweizer Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen
SVS Schweizerische Vereinigung der Spitaldirektoren
Prüfungen und Termine
Zweck der Prüfung
Durch die Höhere Fachprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin, der Kandidat die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, um eine Kaderfunktion in der Verwaltung eines Spitals, einer Klinik, eines Krankenpflegeheims zu übernehmen.
Anmeldung und Informationen
Prüfungssekretariat und Prüfungsleitung :
E-mail : secretariat@gi-s.ch
Telefon : 021 799 92 61
Ausschreibung 2024
Schriftliche Prüfung | 5. September 2024 | H+ Bildung, Aarau |
Mündliche Prüfung | 18. September 2024 19. September 2024 20. September 2024 | H+ Bildung, Aarau |
Anmeldefrist | 30. April 2024 | beim Prüfungssekretariat |
Gebühren 2024
Prüfungsgebühr 2024 | CHF 2’300.00 |
Registergebühr SBFI | CHF 40.00 |
Prüfungsordnung und Wegleitung
Prüfungsordnung
Zulassung
Höhere Fachprüfungen sind nicht ein Ausweis über rein schulisches Wissen, sondern über das in der Praxis erworbene Können, verknüpft mit vertieften, theoretischen Kenntnissen. Es muss deshalb ganz besonders darauf hingewiesen werden, dass eine solche Prüfung erfahrungsgemäss nicht bestanden werden kann, wenn die notwendigen praktischen Erfahrungen fehlen.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
- den eidgenössischen Fachausweis als Fachmann/Fachfrau in Gesundheitsinstitutionen oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und
- mindestens ein Jahr Führungserfahrung im oberen Kader einer Gesundheitsinstitution in den letzten drei Jahren vor der Zulassung im In- oder Ausland vorweisen kann.
Stichtag der Anrechnung für die Berufspraxis ist das Datum der Anmeldefrist.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebührnach Ziff. 3.41.
Die Prüfungskommission kann nebst der eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann in Gesundheitsinstitutionen (vormals Spitalfachleute) weitere abgeschlossene Vorbildungen anerkennen. Insbesondere eine der folgenden Vorbildungen :
- ein abgeschlossenes Wirtschaftsstudium an einer Universität, einer Fachhochschule oder einer höheren Fachschule oder einen eidg. Fachausweis / eidg. Diplom einer ähnlichen Richtung (Controlling, Treuhand, Finanz- und Rechnungswesen, Führungsfachfrau/ -fachmann) mit Zusatzausbildung in Projektmanagement (nachgewiesen);
- ein abgeschlossenes Studium an einer Universität, Fachhochschule, höheren Fachschule oder einen eidg. Fachausweis respektive ein eidg. Diplom (Höhere Fachprüfung) in einem spitalnahen Gebiet (Medizin, Pflege, Labor, Facility-Management, Hotellerie, Recht, Controlling etc.) mit Zusatzausbildung in Betriebswirtschaft und Projektmanagement (nachgewiesen).
Berufserfahrung
Ein eidg. Fachausweis einer anderen Berufsrichtung wird anerkannt sofern 3 Jahre Berufserfahrung in Gesundheitsinstitutionen und der Leistungsnachweis in Betriebswirtschaft und Projektmanagement erbracht ist.
Führungserfahrung
Eine Führungserfahrung in Teilzeitanstellung erfordert eine entsprechend längere Dauer (zum Beispiel 15 Monate bei 80% Teilzeit).
Die Führungserfahrung kann in der Personalführung (Vorgesetztenfunktion) und/oder in einer qualifizierten fachlichen Führungsaufgabe erworben werden.
Wenn Sie zweifeln, ob Sie mit Ihrer Schul- und Berufslaufbahn die erwähnten Zulassungsbedingungen erfüllen, erkundigen Sie sichrechtzeitig beim Prüfungssekretariat.
Contact
Adresse des Sekretariats
Secrétariat des examens
Espace Compétences SA
Route de Grandvaud 14
1096 Cully
Telefon: 021 799 92 61
E-Mail: secretariat@gi-s.ch
Informationen Lehrgänge
Für alle Informationen betreffend den Lehrgängen wenden Sie sich bitte direktan die Seminarorganisation:
Frau Brigitte Frey,
brigitte.frey@hplus-bildung.ch
Direktwahl: 062 926 90 12
Link
Schweizerischer Verband der diplomierten Experten in Spitalmanagement